Analytische- und tiefenpsychologisch fundierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Jeder Patient kann sich behandeln lassen, die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Für Ersttermine kommen gesetzliche Krankenversicherungen auf. Nach Antrag und Bewilligung einer Psychotherapie werden die weiteren Kosten ebenso von den gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen.
Bei privaten Krankenversicherungen und Beihilfe bestehen unterschiedliche Voraussetzungen. Private Krankenkassen sollten deshalb vorher zu ihrem Leistungsumfang befragt werden.
Es besteht auch die Möglichkeit psychotherapeutische Leistungen selbst zu bezahlen.
Am Anfang werden Ersttermine, die Sprechstunde und probatorische Sitzungen, miteinander geplant. So wird beim Kennenlernen ein erster Eindruck von der Konfliktsituation des Kindes oder Jugendlichen gewonnen. Dabei gilt es zu überprüfen, ob das Kind oder der Jugendliche eine Psychotherapie benötigt. Sollte eine Psychotherapie notwendig sein, werden wir das weitere Vorgehen gemeinsam besprechen.
Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen müssen alle Sorgeberechtigten einer Psychotherapie zustimmen.